Grenzfeststellung

Die Grenzfeststellung ist eine hoheitliche Tätigkeit. Sie darf entweder durch die Vermessungsämter oder durch die vom Land beliehenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure durchgeführt werden.

Bei einer Grenzfeststellung wird entweder ein örtlich vorhandenes Grenzzeichen auf Übereinstimmung mit der Festlegung im Liegenschaftskataster überprüft oder ein fehlendes oder beschädigtes Grenzzeichen erneuert.

Sofern sich das Grenzzeichen nicht an der korrekten Stelle befinden sollte, liegt ein sog. Abmarkungsmangel vor. Dieser wird im Zuge der Grenzfeststellung behoben und das Grenzzeichen wird an die korrekte Lage gesetzt.

Grenzpunkte können z.B. durch Bautätigkeit oder Bodenbearbeitung verschoben oder gar entfernt worden sein. Um die Sicherheit aller beteiligten Angrenzer zu gewährleisten, sind örtlich korrekt sitzende Grenzpunkte von entscheidender Bedeutung. Hierdurch werden auch überflüssige Nachbarschaftsstreitigkeiten vorgebeugt.

Gebühr

Die Gebühr für eine Grenzfeststellung ist abhängig vom Bodenrichtwert und wird anhand des Gebührenverzeichnisses des Ministerium für Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz ermittelt.