Langgestreckte Anlagen / Schlussvermessung

Vermessung neuer Flurstücksgrenzen aus Anlass des erfolgten Neu- oder Ausbaus, der erfolgten Verlegung, Verbreiterung oder Verschmälerung von Straßen, Wegen, Dämmen, Bahnen oder Gewässern (langgestreckte Anlagen) mit einer neuen Achslänge von mehr als 100 m. Historisch bedingt wurde hier auch der Begriff der "Schlussvermessung" geprägt.

Durch die Vermessung langgestreckter Anlagen und durch Grunderwerb wird die Voraussetzung geschaffen, dass nach Abschluss der Baumaßnahme wieder Übereinstimmung zwischen der tatsächlichen örtlichen Nutzung und den Eigentumsgrenzen hergestellt wird.