Historische Zeugensammlung

Vor Beginn der Detailvermessung des Königreich Württemberg in den Jahren 1818 bis 1840 mussten die Eigentumsgrenzen durch die sog. Untergänger "unfehlbar vollständig und dauerhaft" auf Kosten der Grundstückseigentümer und Gemeinden abgemarkt - also mit Grenzzeichen versehen werden. Auf die sog. Verzeugung der abgemarkten Grenzen wurde großer Wert gelegt. Die Verzeugung erfolgte häufig mit zerbrochenen Dachziegeln, Tonscherben und anderen langlebigen Materialien. In den späteren Jahren wurden je nach Wohlstand einer Gemeinde auch spezielle Zeugen mit Wappen und Inschriften gefertigt und so die Grenzsteine verzeugt.